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Betriebliche Altersvorsorge

Vom Brutto sparen, Zuschuss vom Chef mitnehmen: die Zusatzrente über den Arbeitgeber.

Wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert

Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil Deines Bruttogehalts direkt in Deine Zusatzrente, bevor Steuern und Sozialabgaben abgehen. Aus 100 Euro Sparbeitrag werden netto oft nur rund 50 Euro Belastung. Dein Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent Zuschuss dazugeben, viele geben mehr. Die Beiträge fließen je nach Modell zum Beispiel in eine Direktversicherung, versteuert wird erst die spätere Rente, meist zu einem niedrigeren Satz als im Erwerbsleben.

Für Arbeitgeber: Pflicht und Chance zugleich

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, und der Pflichtzuschuss gilt inzwischen auch für Altverträge. Gut aufgesetzt wird daraus ein Instrument zur Mitarbeiterbindung, das im Wettbewerb um Fachkräfte sichtbar ist und den Betrieb wenig kostet. Welcher Durchführungsweg passt und wie das sauber durch die Lohnbuchhaltung läuft, klären wir direkt mit Dir als Arbeitgeber.

Die Bausteine

Das steckt drin

Sparen aus dem Brutto

Stand 2026 sind bis zu 4.056 Euro pro Jahr sozialabgabenfrei und bis zu 8.112 Euro steuerfrei umwandelbar.

Zuschuss vom Arbeitgeber

Mindestens 15 Prozent auf umgewandelte Beiträge sind gesetzlich vorgeschrieben.

Extras einbaubar

Auf Wunsch mit Absicherung bei Invalidität oder für Hinterbliebene kombinierbar.

Für Betriebe: schlank verwaltet

Wir richten die bAV rechtssicher ein und betreuen Belegschaft und Verwaltung laufend.

„Deine Mitarbeiter haben gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Die Frage ist nur, ob sie bei Dir Pflicht bleibt oder Bindungsinstrument wird.“

Steven Dreher, Unternehmensberater betriebliche Altersvorsorge

Für wen sie sich lohnt

Für Arbeitnehmer fast immer, sobald der Arbeitgeber-Zuschuss fließt. Für Betriebe im Ortenaukreis ist sie die Chance, aus einer gesetzlichen Pflicht einen echten Vorteil im Recruiting zu machen.

So läuft es bei uns

Als Arbeitnehmer prüfen wir Deinen bestehenden Vertrag oder richten die Umwandlung ein. Als Arbeitgeber bekommst Du von uns ein Konzept, das zur Firma passt, inklusive Info-Runde für die Belegschaft. Frag unverbindlich an.

Mindestens 15 Prozent Arbeitgeber-Zuschuss sind bei der Entgeltumwandlung gesetzlich vorgeschrieben. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld.

Gut zu wissen: Die bAV ist ein Baustein von mehreren im Firmengeschäft. Betriebshaftpflicht, Inhalt und Ertragsausfall deckt die Gewerbeversicherung für Betriebe ab.

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Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Du sparst direkt aus dem Bruttogehalt, dadurch fließt ein Teil Deines Beitrags aus gesparten Steuern und Sozialabgaben. Dazu kommt der Zuschuss Deines Arbeitgebers. Aus einem überschaubaren Nettoaufwand wird so ein deutlich größerer Sparbeitrag für Deine Zusatzrente.

Ja, auf die Entgeltumwandlung hast Du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch, und bei neuen Verträgen muss der Arbeitgeber Deinen Beitrag bezuschussen. Wie das im Betrieb sauber aufgesetzt wird, regeln wir direkt mit dem Arbeitgeber mit.

Gerade dort. Eine gut aufgesetzte betriebliche Altersvorsorge kostet den Betrieb wenig Verwaltung, hilft beim Halten von Fachkräften und nutzt Steuervorteile. Als TÜV-zertifizierte Spezialisten für das Firmengeschäft richten wir das Modell passend zur Betriebsgröße ein.

Nichts. Erstgespräch, Vertragscheck und Angebot sind für Dich kostenlos und unverbindlich. Du entscheidest danach in Ruhe, ob Du etwas davon willst.

Ja, bring einfach mit, was Du hast. Wir schauen gemeinsam durch, was gut ist, was doppelt versichert ist und wo eine Lücke klafft. Auch Verträge, die nicht von uns sind.

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