Sparen aus dem Brutto
Stand 2026 sind bis zu 4.056 Euro pro Jahr sozialabgabenfrei und bis zu 8.112 Euro steuerfrei umwandelbar.
Vom Brutto sparen, Zuschuss vom Chef mitnehmen: die Zusatzrente über den Arbeitgeber.
Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil Deines Bruttogehalts direkt in Deine Zusatzrente, bevor Steuern und Sozialabgaben abgehen. Aus 100 Euro Sparbeitrag werden netto oft nur rund 50 Euro Belastung. Dein Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent Zuschuss dazugeben, viele geben mehr. Die Beiträge fließen je nach Modell zum Beispiel in eine Direktversicherung, versteuert wird erst die spätere Rente, meist zu einem niedrigeren Satz als im Erwerbsleben.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, und der Pflichtzuschuss gilt inzwischen auch für Altverträge. Gut aufgesetzt wird daraus ein Instrument zur Mitarbeiterbindung, das im Wettbewerb um Fachkräfte sichtbar ist und den Betrieb wenig kostet. Welcher Durchführungsweg passt und wie das sauber durch die Lohnbuchhaltung läuft, klären wir direkt mit Dir als Arbeitgeber.
Die Bausteine
Stand 2026 sind bis zu 4.056 Euro pro Jahr sozialabgabenfrei und bis zu 8.112 Euro steuerfrei umwandelbar.
Mindestens 15 Prozent auf umgewandelte Beiträge sind gesetzlich vorgeschrieben.
Auf Wunsch mit Absicherung bei Invalidität oder für Hinterbliebene kombinierbar.
Wir richten die bAV rechtssicher ein und betreuen Belegschaft und Verwaltung laufend.
„Deine Mitarbeiter haben gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Die Frage ist nur, ob sie bei Dir Pflicht bleibt oder Bindungsinstrument wird.“
Für Arbeitnehmer fast immer, sobald der Arbeitgeber-Zuschuss fließt. Für Betriebe im Ortenaukreis ist sie die Chance, aus einer gesetzlichen Pflicht einen echten Vorteil im Recruiting zu machen.
Als Arbeitnehmer prüfen wir Deinen bestehenden Vertrag oder richten die Umwandlung ein. Als Arbeitgeber bekommst Du von uns ein Konzept, das zur Firma passt, inklusive Info-Runde für die Belegschaft. Frag unverbindlich an.
Mindestens 15 Prozent Arbeitgeber-Zuschuss sind bei der Entgeltumwandlung gesetzlich vorgeschrieben. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld.
Gut zu wissen: Die bAV ist ein Baustein von mehreren im Firmengeschäft. Betriebshaftpflicht, Inhalt und Ertragsausfall deckt die Gewerbeversicherung für Betriebe ab.
Dein Angebot
Betriebshaftpflicht, Inhalt, Ertragsausfall, Cyber: Schutz für das, was Deinen Betrieb am Laufen hält.
Die gesetzliche Rente wird nicht reichen. Wir bauen Deinen Plan dagegen: Vermögen anlegen und vorsorgen, passend zu Budget und Lebensphase.
Sichert Deine Familie oder Deinen Immobilienkredit ab, wenn Dir etwas zustößt.
Du sparst direkt aus dem Bruttogehalt, dadurch fließt ein Teil Deines Beitrags aus gesparten Steuern und Sozialabgaben. Dazu kommt der Zuschuss Deines Arbeitgebers. Aus einem überschaubaren Nettoaufwand wird so ein deutlich größerer Sparbeitrag für Deine Zusatzrente.
Ja, auf die Entgeltumwandlung hast Du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch, und bei neuen Verträgen muss der Arbeitgeber Deinen Beitrag bezuschussen. Wie das im Betrieb sauber aufgesetzt wird, regeln wir direkt mit dem Arbeitgeber mit.
Gerade dort. Eine gut aufgesetzte betriebliche Altersvorsorge kostet den Betrieb wenig Verwaltung, hilft beim Halten von Fachkräften und nutzt Steuervorteile. Als TÜV-zertifizierte Spezialisten für das Firmengeschäft richten wir das Modell passend zur Betriebsgröße ein.
Nichts. Erstgespräch, Vertragscheck und Angebot sind für Dich kostenlos und unverbindlich. Du entscheidest danach in Ruhe, ob Du etwas davon willst.
Ja, bring einfach mit, was Du hast. Wir schauen gemeinsam durch, was gut ist, was doppelt versichert ist und wo eine Lücke klafft. Auch Verträge, die nicht von uns sind.